Einmal jährlich (ab dem 18. Lebensjahr) besteht z.B. über die ÖGK Anspruch auf eine Vorsorgeuntersuchung. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Krankenkasse. Diese Untersuchung ist als Gesundenuntersuchung definiert, weswegen im Rahmen dieser keine Abklärung oder Behandlung von akuten oder chronischen Erkrankungen erfolgen kann. Zusätzliche bzw. erweiterte Untersuchungen können gerne erfolgen, müssen dann aber außerhalb des vordefinierten Programms der Gesundenuntersuchung stattfinden. Selbstverständlich werden Sie im Rahmen des Gesprächs über Zusatzkosten informiert.